Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist....»


0 Kommentare:
Post a Comment