Einsatz verfassungswidrig
Der Einsatz von Wahlcomputern verstößt gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit und ist damit verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe untersagt die Abstimmung per Knopfdruck, weil die Wähler weder ihre Stimmen noch deren Auszählunge kontrollieren können. Die Bundestagswahl 2005 bleibt trotzdem gültig.


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